Algemeine Geschäftsbedingungen

Animalandhousecare.ch, nachfolgend A&Hcare genannt

1) Geltungsbereich

Die Angebote und Dienstleistungen von A&Hcare erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur aufgrund einer schriftlichen Bestätigung von A&Hcare wirksam.

2) Tierbetreuung

– Die zu betreuenden Tiere müssen alle im entsprechenden Land üblichen Impfungen besitzen und entwurmt sein.

– Hunde müssen gechipt sein. Krankheiten sind vor Auftragserteilung mitzuteilen. Der Kunde wird für Schäden an Dritten, die infolge von Krankheiten erfolgen, schadenersatzpflichtig.

– Für jegliche Schäden, die durch das zu betreuende Tier gegenüber Dritten angerichtet werden, haftet ausdrücklich der Kunde.

– Betreuender Tierarzt und Kostenlimit bei allfälligen Behandlungen werden vertraglich festgelegt. Die entstandenen Arztkosten und Medikamente werden, zuzüglich der Fahrspesen und Aufwandskosten, in der Abschlussrechnung verrechnet.

– Bei Todesfall eines Tieres wird dieses beim Tierarzt aufbewahrt, damit der Kunde selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet wird. Die Kosten dafür trägt der Kunde.

– A&Hcare verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz und nach bestem Gewissen zu erfüllen. Dies erfordert eine genaue Instruktion seitens Kunde betreffend Fütterung, Krankheiten, Allergien, benötigte Medikamente, Verhaltensauffälligkeiten, besondere Bedürfnisse, etc.

– Wird ein Tier mehrere Tage vermisst, wird der Kunde sofort benachrichtigt. Ist dies nicht möglich, werden die Polizei sowie die umliegenden Tierpensionen und Tierheime informiert.

– Sämtliches Futter, Pflegeutensilien, Medikamente und sonstiges Zubehör wird vom Kunden bereitgestellt.

3) Hausbetreuung

– A&Hcare verpflichtet sich, die anvertrauten Räumlichkeiten mit grösster Sorgfalt zu begehen, resp. bewohnen und für den Erhalt der Einrichtung zu achten.

– Für Schäden, die durch das zu betreuende Tier verursacht werden, haftet der Kunde.

– Der Kunde wird nach Wunsch per SMS oder E-Mail für folgende Informationen benachrichtigt: Spezielles über das zu betreuende Tier, die Räumlichkeiten, aussergewöhnliche Ereignisse sowie Schäden.

– Drittpersonen erhalten keinen Zutritt, ausser vorgängig mit Kunde vereinbart. Ausgenommen sind Polizei, Feuerwehr, etc. Sollte A&Hcare durch Krankheit oder Unfall ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können, wird mit dem Kunden eine Lösung gesucht.

– Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden unter Verschluss zu halten. A&Hcare übernimmt keine Verantwortung für fehlende Wertsachen, die durch Dritte entwendet wurden.

– Der Schlüssel wird persönlich übergeben. Eine Zustellung per Post oder auf andere Weise ist auf Wunsch und in Verantwortung des Kunden möglich.

4) Tierarztbesuche

– Der Tierarzt wird vom Kunden bestimmt. A&Hcare kann jedoch auf Wunsch einen geeigneten Tierarzt vorschlagen.

– Der Kunde bestimmt das Kostenlimit der Behandlung.

– A&Hcare informiert den Kunden ausführlich über die Diagnosen, erforderlichen Behandlungen sowie zu verabreichenden Medikamente.

– Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Informationen zum Tier betreffend Krankheit und Verhalten vor dem Arztbesuch anzugeben.

– A&Hcare haftet nicht für allfällige Schäden durch das Tier oder am Tier.

– Jegliche Kosten, sofern das vereinbarte Kostenlimit nicht überschritten wird, gehen zu Lasten des Kunden.

5) Zahlungsbedingungen

– Preise werden in Schweizer Franken oder Euro verrechnet.

– Die fällige Gesamtsumme wird im Vertrag festgelegt.

– 50% der Gesamtsumme sind bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Die restlichen 50% sowie allfällig entstandenen Zusatzkosten müssen bei Auftragsende anlässlich Schlüsselübergabe bezahlt werden.

– Eine Annullierung des Vertrags erfolgt bis 30 Tage vor Vertragsbeginn kostenlos, sofern keine Transportkosten entstanden sind. Annullationskosten bereits gebuchter Flüge müssen durch den Kunden übernommen werden. Bis 14 Tage vor Vertragsbeginn sind 50% der Gesamtsumme zu bezahlen. Bis 7 Tage vor Vertragsbeginn sind 75% der Gesamtsumme zu bezahlen. Bei weniger als 7 Tage bis Vertragsbeginn wird die Gesamtsumme fällig.

– Zu jedem Zeitpunkt einer Annullation müssen die Kosten allfällig gebuchter Flüge oder sonstigen kostenpflichtigen Transporte vom Kunden übernommen werden.

6) Vertragsverlängerung, -kürzung

– Eine Vertragsverlängerung muss mindestens 2 Tage vor Vertragsende schriftlich oder telefonisch erfolgen.

– Bei einer Vertragsverlängerung gelten die vereinbarten Modalitäten. Eine Änderung oder Anpassung des Vertrags ist nicht möglich.

A&Hcare kann die Verlängerung des Vertrages grundlos ablehnen.

– Die entstehenden Umbuchungs- oder Annullationskosten bereits gebuchter Flüge oder sonstigen kostenpflichtigen Transporte müssen vom Kunden übernommen werden.

– Eine Vertragskürzung ist nicht möglich. In diesem Fall bleibt weiterhin die vertraglich festgelegte Gesamtsumme zu bezahlen.

7) Schlussbestimmungen

– Alle nicht festgelegten Angelegenheiten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

Für alle anderen Fragen in Bezug auf meine Dienstleistungen, nehme ich mir gerne individuell Zeit für Sie.